Unsere Preise – transparent und fair
Wir machen kein Geheimnis aus unseren Preisen und veröffentlichen sie deshalb hier auf unserer Internetseite. Wenn ihr Fragen habt, stehen wir euch jederzeit gerne zur Verfügung. Unsere Preise sind fair kalkuliert und wir garantieren euch, dass ihr bei uns keine Fahrstunde mehr als nötig macht.
| Klasse |
Grundbetrag |
Übungsfahrt |
Sonderfahrt |
Theorieprüfung |
Prakt. Prüfung |
Lehrmaterial |
| B |
350 € |
35 € |
45 € |
35 € |
100 € |
35 € |
| BE |
/ |
40 € |
50 € |
/ |
100 € |
/ |
| B Automatik |
350 € |
35 € |
45 € |
35 € |
100 € |
35 € |
| A1 |
250 € |
40 € |
50 € |
35 € |
100 € |
50 € |
| A |
350 € |
40 € |
50 € |
35 € |
130 € |
50 € |
| A-Direkt |
350 € |
40 € |
50 € |
35 € |
130 € |
50 € |
| M |
100 € |
40 € |
/ |
35 € |
70 € |
35 € |
| Mofa |
110 € incl. Lehrmaterial, 2 Übungsfahrten und eine Vorstellung zur Prüfung (exkl. TÜV-Gebühr) |
Wenn ihr euch zu mehr als einer Klasse anmeldet, z.B. B + A oder A + B + BE, berechnen wir nur einen Grundbetrag.
Zusätzlich zu den angegebenen Kosten fallen Gebühren für den Führerscheinantrag von ca. 45 € und TÜV-Gebühren an: Für die theoretische Prüfung aller Klassen 20,83 €, für die praktische Prüfung der Klassen B, BE und A1 sind es 84,97 €, Klasse A 112,81 € und Klasse M 56,41 €.
Bei Erweiterung (z.B. die Klasse A1 ist vorhanden und soll erweitert werden auf die Klasse A )
| Klasse |
Grundbetrag |
Übungsfahrt |
Sonderfahrt |
Theorieprüfung |
prakt. Prüfung |
Lehrmaterial |
| A1 auf A |
250 € |
40 € |
50 € |
35 € |
130 € |
50 € |
| B auf A |
250 € |
40 € |
50 € |
35 € |
130 € |
50 € |
| A1 auf B |
250 € |
35 € |
45 € |
35 € |
100 € |
35 € |
| M auf B |
250 € |
35 € |
45 € |
35 € |
100 € |
35 € |
| Klasse |
Beschreibung |
| B |
Ab 18 Jahren (Begleitetes Fahren ab 17 Jahren). Schließt die Klassen L und M ein. Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5t und mit bis zu acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht übersteigt). |
| BE |
Ab 18 Jahren (Modellversuch: Begleitetes Fahren ab 17 Jahre). Voraussetzung ist der Vorbesitz der Klasse B. Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5-fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen. |
| A1 |
Ab 16 Jahren. Schließt die Klasse M ein. Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm und einer Motorleistung von bis zu 11 kW/15 PS (Leichtkrafträder) sowie einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h für 16 - 17jährige und unbegrenzt ab 18 Jahre. |
| A |
Ab 18 Jahren. Schließt die Klassen A1 und M ein. Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von bis zu 25 kW/34 PS und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von bis zu 0,16 kW/kg. |
| A direkt |
Ab 25 Jahren. Schließt die Klassen A1 und M ein. Wie Klasse A, aber keine Leistungsbeschränkung. |
| M |
Ab 16 Jahren. Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von bis zu 50 ccm) und Fahrräder mit Hilfsmotor. |
|